SP Thurgau fordert Lösungen statt Schwarze Listen

Während Thurgauerinnen und Thurgauer versuchen, mit Prämienschock und Inflation umzuge­hen, schreitet ihr Kanton in eine ganz andere Richtung: Er will Leute, die sich die Krankenkas­senprämien nicht leisten können, auf eine Schwarze Liste setzen. Dagegen wehren sich die SP-Kantonsrätinnen Nina Schläfli und Marina Bruggmann, sowie SP-Kantonsrat Turi Schallenberg. An einer Pressekonferenz verlangen sie vom Kanton, sich der Anliegen der Bevölkerung anzu­nehmen, anstatt Schwarze Listen zu führen.

(Medienmitteilung) Die SP Thurgau sieht bei den Schwarzen Listen eine grosse Gefahr beim sogenannten Case Ma­nagement (CM). Würde dieses seriös umgesetzt, würde das bedeuten, die Prämienzahlenden einzuladen, die persönliche Situation zu beleuchten, einen individuellen Lösungsweg zu erarbei­ten. Das bedingt aber riesige personelle und fachliche Ressourcen.

Ob sich ein solcher Verwaltungsaufwand lohnt? Besonders heikel ist aber der Fakt, dass die Ge­meinden völlig frei sind, wie sie das CM umsetzen möchten. Oder einfach gesagt: Jede Gemein­de entscheidet nach Gutdünken, ob jemand einen Spitalaufenthalt bezahlt erhält oder nicht.

Die SP Thurgau wehrt sich daher gegen dieses unmenschliche Vorgehen. Der Kanton Thurgau soll sich der Probleme der Bevölkerung annehmen. Darum stellt die SP drei Forderungen an das neue Krankenversicherungsgesetz:

1. Die IPV muss massiv ausgebaut und der Zugang erleichtert werden.
Prämien-Erhöhungen von 7.1 Prozent, während gleichzeitig die Kaufkraft sinkt. Im kommenden Jahr kommen Veränderungen, die finanziell Schlechter-gestellte bis hin zum Mittelstand in arge Not bringen kann. Darum fordert die SP Thurgau einen Ausbau der IPV.

2. Wer vom Case-Management als nicht zahlungsfähig befunden wird, soll sofort von der «Liste der säumigen Prämienzahler» entfernt werden.
Es muss sichergestellt werden, dass niemand, der unter Armut leidet, auf die Schwarze «Liste der säumigen Prämienzahler» kommt.

3. Es braucht zwingende Minimal-Standards zur Umsetzung des Case-Managements.
Bei Leistungen des Gesundheitssystems darf kein Flickenteppich aus unterschiedlichen Ge­meinderegelungen entstehen. Der Kanton muss die Verantwortung für die Umsetzung des CMs übernehmen. Ausserdem muss die Wirksamkeit der Schwarzen Liste getestet, und die Kosten dafür und das CM evaluiert und bemessen werden.

Genaueres entnehmen Sie der Medienmappe. Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Yves Müller, Parteisekretär SP Thurgau
Frauenfeld, 24.10.2022

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