Eine Bank, die Polizei, die Wahlen – sind wir auf den Hund gekommen?

Grossratsgeflüster über die «überlegendste» Form der Erziehung 

In Zeiten, in denen von einer Bankenkrise gesprochen wird, ist es erstaunlich, wie einfach die Thurgauer Kantonalbank im Grossen Rat ihren Geschäftsbericht durchgebracht hat. Es liegt wohl daran, dass sie eben nicht die Bank der Grossen ist, sondern regional tätig und mit klaren Fokus ausserhalb von Spekulationen. So wurde ohne Diskussion der Geschäftsbericht und die Wahl der Revisoren von dem Rat durchgewunken. 

Nebst der Fragestunde, der Thurgauer Kantonalbank und dem Abschluss des neuen Gastgewerbe- und Alkoholhandelsgesetz gab es am Mittwoch aber auch ein sehr umstrittenes Thema: die Änderung des Polizeigesetzes. 

Dass es hitzig werden könnte, wurde schon am Dienstag zuvor klar: Ein Antrag nach dem anderen wurde angekündigt. Dabei ging es von einfachen Themen wie der Änderung des Namens eines Kapitels des Gesetzes bis zu den heikleren: wie viel Zugriff hat die Polizei zur Prävention in Gasthäusern und auf unseren Smartphones. 

Schon kurz nach der Sitzung war eines klar: Hier gibt es in den kommenden Wochen noch viel Diskussionsbedarf.

Was ist geschehen: In einer ursprünglichen Fassung der Regierung gab es für die Polizei ein Einsichtsrecht in die privaten Mobiltelefone zur Prävention. Die vorberatende Kommission hat dieses Einsichtsrecht gestrichen. Die Gründe für die Streichung waren unter anderem, dass wenn man ohne Hinweis ein Smartphone durchsucht und Beweise für eine Straftat findet, wären diese vor Gericht nicht mehr zulässig. Weiter wurde nicht zu Unrecht die Frage gestellt, welche Situation braucht zur Prävention eine Einsicht? Darauf konnte bislang keine Antwort gegeben werden. 

Es ist bei diesem Gesetz sehr wichtig eines zu verstehen, wie es auch Christian Koch in seinem Votum betont hat: Das Polizeigesetz ist nicht das Strafgesetz. Es soll der Polizei helfen, zu ermitteln und präventive Massnahmen zu ergreifen.

Die Änderung des Gesetzes wird uns wohl noch eine Weile beschäftigen …

Die Motion zum Wahlgesetz wurde auch heisst diskutiert: Wie sollen die Listen zukünftig aussehen? Gibt es eine Listennummer 1, 1a, 1b oder erhalten alle Listen einfach eine Nummer? Sollen die Bezirke für die gleichen Parteien weiterhin andere Nummern haben können? Die Motion möchte eines, eine Partei soll überall die gleiche Nummer haben, unabhängig von den Bezirksgrenzen. Die Motion wurde aber für nicht erheblich erklärt. Damit wird es vorerst keine weitere Diskussion zum Thema geben. 

Während wir mit der Gleichstellung der Geschlechter noch mancherorts hinken, haben wir bei unseren Hunden die Diskriminierung zwischen klein und gross in einem Bereich nun beseitigt: Alle sollen zukünftig in einen Kurs gehen! Die parlamentarische Initiative «Abschaffung der Gewichtsbeschränkung bei den obligatorischen Hundekursen» wurde deutlich angenommen. Auch ein weiteres sehr wichtiges Thema hat die erste Hürde genommen: Aktuelle wird bei energetischen Sanierungen zwischen einer Teil- und einer Vollsanierung unterschieden. Die aktuellen Anreize im Kanton machen eine Teilsanierung attraktiver als eine Vollsanierung. Die Motion zur Behebung dieses Missstandes wurde für erheblich erklärt.

Nach einem langen Tag im Saal in Frauenfeld können wir die Frage indessen beantworten: Ja, wir sind auf den Hund gekommen. 

 

Grossratsgeflüster, vom 03. Mai 2023, Linda Hess

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