Drei Forderungen für mehr Vertrauen in unsere kantonalen Institutionen

Medienmitteilung vom 18.02.2019

Die Geschäftsleitung der SP Thurgau beobachtet die Entwicklungen rund um die PH Thurgau mit grosser Sorge. Die PH Thurgau nimmt in der kantonalen Bildungs- und Ausbildungslandschaft eine zentrale Stellung ein. Den Angestellten auf allen Ebenen kommt eine wichtige Funktion für die Zukunft unserer Gesellschaft und die Ausstrahlung des Kantons zu.

Die öffentlichen Institutionen des Kantons Thurgau müssen ihren Arbeitnehmenden vorbildliche Arbeitsbedingungen bieten, weil sie mit der Entlöhnung der umliegenden Kantone nicht konkurrieren können. Zu einem guten Arbeitsumfeld zählen neben den Arbeitsbedingungen auch nachvollziehbare interne Prozesse und eine transparente Kommunikation.
Die SP Thurgau erwartet, dass alle Beteiligten darum besorgt sind, die PH Thurgau auf einen Weg der vertrauensvollen Zusammenarbeit zurückzuführen, damit sie eine gute und inspirierende Arbeitgeberin ist, die ihre Glaubwürdigkeit gegenüber ihren Kooperationspartnern beibehält und als herausragende Bildungsinstitution erhalten bleibt.

Damit dies gelingen kann, fordert die SP Thurgau drei konkrete Massnahmen:

1. Eine externe Analyse der Vorgänge und Prozesse rund um die Freistellung des Prorektors Begemann. Die vielbeschworenen «kurzen Wege» im Kanton Thurgau führen in diesem Fall auch dazu, dass etliche Personen in den beteiligten politischen Gremien mit der Institution oder Kaderpersonen schon verbunden sind und nicht unbefangen urteilen können. Eine unabhängige Fachkommission hat den Vorteil, allen beteiligten Gremien konkrete Veränderungen vorschlagen und Massnahmen für die Zukunft definieren zu können.
2. Alle Regierungsräte überprüfen ihre Tätigkeiten in Verwaltungs- und Stiftungsräten auf Zielkonflikte mit ihrer Aufsichtspflicht. Die Regierung kann ihre Aufsichtspflicht nur wahrnehmen, wenn sie nicht an Entscheidungen in den jeweiligen kantonalen Institutionen beteiligt ist. Die Regierungsrätinnen und -räte sollten sich bei Zielkonflikten aus dem jeweiligen Gremium zurückziehen. Eine Vermischung von operativen oder strategischen Entscheiden und der Aufsichtspflicht soll in Zukunft im Sinne von Corporate Governance verhindert werden.
3. Der Grosse Rat muss in Zukunft das Recht erhalten, selbstständig eine parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) einzusetzen. In Zukunft kann eine PUK in ähnlichen Fällen die Mitglieder der Geschäftsprüfungs- und Finanzkommission (GFK) entlasten, weil allein deren Tagesgeschäft zu einer hohen Sitzungslast führt. Wie auch in anderen Kantonen üblich, könnte das Parlament für eine unabhängige Zusammensetzung einer PUK und so für eine effizientere Aufklärung ähnlicher Fälle sorgen. Fraktionspräsidentin Sonja Wiesmann und Parteipräsidentin Nina Schläfli bereiten den entsprechenden Vorstoss für eine der kommenden Grossratssitzungen vor.

Bild: By FlominatorOwn work, CC BY 3.0, Link

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